Abfallmanagement
Abfallvermeidung, Abfallverwertung und Abfallentsorgung sind im Abfallwirtschaftsgesetz geregelt.
Abfallwirtschaftskonzept
Jedes Unternehmen benötigt nach dem Gewerberecht ein Abfallwirtschaftskonzept um eine Betriebsanlagengenehmigung zu erhalten. Mit mehr als 20 MitarbeiterInnen sind Sie verpflichtet Ihr Abfallwirtschaftskonzept alle 7 Jahre anzupassen.
Kernstock erstellt in Zusammenarbeit mit Ihrem Abfallbeauftragten ein Abfallwirtschaftskonzept, das in übersichtlicher Aufmachung alle gesetzlich erforderlichen Informationen enthält.
Externer Abfallbeauftrager
Ab 100 MitarbeiterInnen benötigen Sie einen qualifizierten Abfallbeauftragten. Wir stellen Ihnen unsere FachexpertInnen zur Verfügung und bieten maßgeschneiderte Lösungen.
Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.