Beratungsleistungen zur EU-Whistleblower-Richtlinie
Sie sind verpflichtet ein Hinweisgeber-System zu haben.
Bis 17. Dezember 2021 sind die Standards der Whistleblower-Richtlinie (EU 2019/1937) in nationales Recht umzusetzen. Für Unternehmen ab 250 MitarbeiterInnen sowie Gemeinden ab 10.000 EinwohnerInnen ist die Bereitstellung eines internen Meldekanals bereits mit 2022 zwingend.
Das Ziel der Richtlinie ist vor allem, Betrug und Korruption aufzudecken sowie die unzureichende Durchsetzung von Vergabevorschriften für öffentliche Aufträge zu verhindern und gleichzeitig “der Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden”.
Stärken Sie das Image als ethisches, integres Unternehmen und vermeiden Sie finanzielle Schäden.
Unser Unternehmen unterstützt Sie mit folgenden Dienstleistungen:
- Erstinformation hinsichtlich der Pflichten nach der Whistleblower-Richtlinie und Check-up
- Beratung bei der Planung und Umsetzung eines internen Meldesystems, maßgeschneidert für die jeweilige Organisationsform und passend zur Unternehmenskultur
- Beratung über den Einsatz digitaler Lösungen
- Schulung und Begleitung der verantwortlichen MitarbeiterInnen
Die Bestimmungen zur Whistleblower-Richtlinie sind sehr umfangreich, bitte kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Informationsgespräch.
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